ABRECHNUNG: TRANSPARENZ, VERHANDLUNGSGESCHICK & FINANZMANAGEMENT

Fahrtkostenzuschüsse gewinnbringend nutzen

Manche gute Arbeitsverhältnisse gehen auseinander oder kommen gar nicht zustande, weil die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für den Mitarbeiter zu groß ist. Das ist neben der Zeit- auch immer […]

Birger Schlürmann

26.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Manche gute Arbeitsverhältnisse gehen auseinander oder kommen gar nicht zustande, weil die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für den Mitarbeiter zu groß ist. Das ist neben der Zeit- auch immer eine Kostenfrage. Doch es gibt für beide Seiten Lösungen, wie Sie doch zueinanderfinden bzw. zusammenbleiben.

Was nützen 0,35 € Entfernungspauschale zum Absetzen, wenn diese ohnehin nur für eine Anfahrt gilt – und im Gegensatz dazu der Pkw pro Kilometer zirka 0,45 € kostet. Und diese Kosten auf dem Hin- und Rückweg für Ihren Mitarbeiter entstehen. Allerdings lässt sich dieses Problem lösen.

Sie können Fahrtkostenzuschuss und Benzingutschein gleichzeitig gewähren

Entgegen anderslautender Gerüchte ist das sehr wohl möglich. Gehen Sie wie folgt vor: Sie können auf der einen Seite die Fahrtkosten pauschal versteuert erstatten und sogar zusätzlich einen Benzingutschein gewähren. Das Entscheidende ist nämlich, dass der Benzingutschein als Sachzuwendung steuerrechtlich keinen Ersatz für die Fahrtkosten darstellt. Der Benzingutschein beläuft sich mittlerweile auf einen Höchstsatz von 50 € im Monat, der steuerfrei ist. Das hat zur Folge, dass dieser bei der Einkommensteuererklärung – im Gegensatz zum pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss – nicht angegeben werden muss. Der Mitarbeiter behält seinen vollen Werbungskostenabzug in Höhe von 1.000 € jährlich.

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