Krankmeldungen sind im Pflegealltag allgegenwärtig. Wer als Vorgesetzter die Grundregeln kennt, sichert Schichtbesetzung und Entgeltfortzahlung gleichermaßen.
Fordern Sie korrekte Krankmeldungen ein
Ihre Mitarbeiter müssen sich am 1. Krankheitstag vor Dienstbeginn krankmelden und die voraussichtliche Dauer nennen (§ 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)) – nur so können Sie die Betreuung der Pflegebedürftigen sicherstellen. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss spätestens am 4. Krankheitstag vorliegen.
Die Bescheinigung rufen Sie bzw. Ihr Träger elektronisch bei der Krankenkasse ab (eAU); als direkter Vorgesetzter haben Sie darauf oft keinen Zugriff. Vereinbaren Sie klar: sofort krankmelden, dann zum Arzt, dann zurückmelden.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und