Für die Berechnung von Fallbesprechungen sowie Video- und Fallkonferenzen wurden in den letzten Jahren viele neue Leistungsziffern in den EBM aufgenommen. Über die Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften sowie die schmerztherapeutische Fallkonferenz berichteten wir in der Aprilausgabe. Die neue Interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CT-Koronarangiografie haben wir Ihnen in der Märzausgabe vorgestellt. Welche Neuerungen es sonst noch gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Nur folgende Ärzte dürfen die EBM-Ziffer 30210 abrechnen:
Fachärzte (FÄ) für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie oder FÄ im Gebiet Innere Medizin oder FÄ für Allgemeinmedizin, jeweils mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder der Bezeichnung „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“.
Folgende Arztgruppen müssen an der Fallkonferenz teilnehmen:
FÄ für Innere Medizin mit Schwerpunkt Angiologie oder FÄ für Gefäßchirurgie und, sofern verfügbar, FÄ für Radiologie mit einer Genehmigung der KV nach der QS-Vereinbarung zur interventionellen Radiologie nach § 135 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V.