HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Fehler von Mitarbeitern: So vermeiden Sie Schadenslücken

Es kommt auch bei Pflegeanbietern immer wieder vor, dass Mitarbeiter durch ihr Handeln oder Unterlassen einen finanziellen Schaden verursachen. Als Arbeitgeber könnten Sie es sich leicht machen – und den […]

Arnd von Boehmer

02.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Es kommt auch bei Pflegeanbietern immer wieder vor, dass Mitarbeiter durch ihr Handeln oder Unterlassen einen finanziellen Schaden verursachen. Als Arbeitgeber könnten Sie es sich leicht machen – und den Verursacher nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs zur Kasse bitten. Doch das belastet oft nicht nur die Stimmung, sondern führt auch zu einer ungedeckten Schadenslücke. Daher ist es vorteilhaft, wenn ein Versicherer einspringt.

Der Fall: PDL vergisst Verordnungen

Den folgenden Sachverhalt habe ich in meiner beruflichen Tätigkeit vor einigen Jahren selbst erlebt: Der PDL eines ambulanten Dienstes war die Aufgabe übertragen, rechtzeitig vor dem Auslaufen der alten HKP-Verordnungen bei den Ärzten neue zu „bestellen“ und sie an die Kasse weiterzuleiten. Nachdem das über Jahre gut funktioniert hatte, kümmerte sie sich plötzlich nicht mehr darum. Der Pflegedienst erbrachte währenddessen im Vertrauen auf das Vorliegen der Verordnungen weiterhin die bisherigen Leistungen. Als das Problem Monate später bemerkt wurde, waren Rechnungen über 26.000 € aufgelaufen, die von den Kassen nicht bezahlt wurden. Zur Rede gestellt, gab die PDL an, sie sei überlastet gewesen.

Schadensausgleich bleibt unbefriedigend

Für die Haftung von Beschäftigten gegenüber ihrem Arbeitgeber hat die Rechtsprechung die Regeln des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleichs entwickelt. Danach werden 3 Grade der Fahrlässigkeit unterschieden in

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