PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG UND VOLLMACHTEN

FEM in der ambulanten Pflege – hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind in der Pflege immer wieder ein Thema. In der stationären Pflege gibt es klare Regelungen, in der ambulanten Pflege ist die Situation nicht ganz so eindeutig, […]

Judith Barth

29.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind in der Pflege immer wieder ein Thema. In der stationären Pflege gibt es klare Regelungen, in der ambulanten Pflege ist die Situation nicht ganz so eindeutig, da hier häufig pflegende Angehörige ihre eigenen Regeln aufstellen. Kritisch wird dies dann, wenn ambulante Pflegekräfte aufgefordert werden, solche Maßnahmen umzusetzen.

Frage 1: Was genau versteht man unter FEM?

Antwort: FEM sind alle Maßnahmen, die eine Person daran hindern, ihren Aufenthaltsort frei zu bestimmen oder sich frei zu bewegen. Dazu zählen Fixierungen, Bettgitter, Bauchgurte, Stecktische, das Wegnehmen von Gehhilfen, aber auch die Gabe von sedierenden Medikamenten.

Frage 2: Sind FEM in der ambulanten Pflege erlaubt?

Antwort: Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Denn § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch, der für FEM in der stationären Pflege gilt, findet in der ambulanten Pflege keine Anwendung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pflegende Angehörige FEM durchführen können, wenn dies zum Schutz des Pflegebedürftigen notwendig ist.

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