Pflegewissen für Profis

FEM in der Praxis leben: Orientieren Sie sich an dieser sinnvollen Struktur

Mittlerweile wissen alle engagierten Pflegefachkräfte, dass freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) so weit wie möglich vermieden werden sollen. Wie aber mit dem Wunsch eines Pflegekunden umgehen, der seine Bettseitenteile partout hochgestellt haben […]

Nicole Ott

05.05.2025 · 5 Min Lesezeit

Mittlerweile wissen alle engagierten Pflegefachkräfte, dass freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) so weit wie möglich vermieden werden sollen. Wie aber mit dem Wunsch eines Pflegekunden umgehen, der seine Bettseitenteile partout hochgestellt haben will? Reicht es in diesem Fall aus, den Wunsch zu dokumentieren, oder stehe ich als Fachkraft dann trotzdem mit einem Bein im Gefängnis? Erfahren Sie im Artikel mehr dazu.

Fallbeispiel: „Unser neuer Pflegekunde Herr Hartmann ist zu Hause öfters gestürzt, wie er mir gleich bei der Neuaufnahme gesagt hat“, hat mir meine Bekannte Irina gestern erzählt. „Er besteht darauf, dass seine beiden Bettseitenteile immer hochgestellt werden, wenn er im Bett liegt. Als ich ihm letzte Woche bei seiner Mittagsruhe davon abraten wollte, wurde er richtig böse und meinte, das sei seine Entscheidung! Ich bin mir jetzt unsicher: Wir haben seinen Wunsch zwar in der SIS® festgehalten, allerdings hat er auch bereits eine leichte kognitive Einschränkung und ich weiß nicht, ob das ausreicht. Dürfen wir dem Wunsch nachkommen? Was passiert, wenn er dann nachts doch mal verwirrt ist und z. B. über das Bettseitenteil klettert und dann stürzt? Bin ich dann haftbar, weil ich es hochgestellt habe?“

Entwicklung in der Pflege: Weg von FEM!

Irina hat eine typische Alltagsfrage von uns Pflegefachkräften gestellt, nicht wahr? Mit solchen und ähnlichen Themen rund um das sensible Thema „FEM“ haben wir es immer wieder zu tun und die Unsicherheit ist groß. Fragen Sie sich auch manchmal, ob Sie in diesem Bereich alles richtig machen?

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