PERSONALMANAGEMENT: FÜHRUNG, BINDUNG & GEWINNUNG

Ferienbonus: Diese 2 Top-Extras steigern Ihre Mitarbeiterzufriedenheit  

In Zeiten eines sehr ähnlichen Entgeltniveaus in der Pflege sind es die besonderen Extras, die dafür sorgen, dass sich ein Mitarbeiter für Ihre Einrichtung entscheidet. Genauso wichtig ist es aber […]

Mark Schmolke

10.08.2026 · 3 Min Lesezeit

In Zeiten eines sehr ähnlichen Entgeltniveaus in der Pflege sind es die besonderen Extras, die dafür sorgen, dass sich ein Mitarbeiter für Ihre Einrichtung entscheidet. Genauso wichtig ist es aber auch, diese Mitarbeiter dann auch zu halten. Die Urlaubszeit eignet sich besonders gut, um Wertschätzung sichtbar zu machen und gleichzeitig steuerlich attraktive Vergünstigungen einzusetzen. Für Sie als Einrichtungsleitung bieten sich dabei mehrere Möglichkeiten, die sowohl wirtschaftlich sinnvoll als auch rechtlich abgesichert sind.

Erholungsbeihilfe: Urlaub finanziell unterstützen

Eine häufig unterschätzte Leistung ist die Erholungsbeihilfe (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz). Dabei können Sie Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zur Erholung gewähren, der pauschal mit 25 % versteuert wird. Für die Beschäftigten fällt keine individuelle Lohnsteuer an.

Die Leistung muss zeitlich im Zusammenhang mit einem Erholungsurlaub stehen. In der Praxis wird häufig ein Zeitraum von bis zu 3 Monaten vor oder nach dem Urlaub zugrunde gelegt.

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