HAFTUNG: RISIKEN, VERANTWORTLICHKEITEN & SCHUTZ

Fingernägel, Gelnägel und Nagellack in der Pflege: Hygiene im Fokus

Hygiene zählt zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Wo täglich enger Körperkontakt mit pflegebedürftigen Menschen besteht, kann jede Nachlässigkeit die Ausbreitung von Infektionen begünstigen. Ein oft unterschätztes […]

Judith Barth

03.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Hygiene zählt zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Wo täglich enger Körperkontakt mit pflegebedürftigen Menschen besteht, kann jede Nachlässigkeit die Ausbreitung von Infektionen begünstigen. Ein oft unterschätztes Thema sind Fingernägel, Nagellack und Schmuck – hier greifen die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250.

Rechtsgrundlage

Die TRBA 250 verpflichtet Einrichtungen im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen, Hygienestandards einzuhalten. Dazu gehört: Fingernägel müssen kurz, sauber und rund geschnitten sein. Künstliche Nägel und jeglichen Lack können und sollten (!) Sie untersagen, da diese die Handdesinfektion gefährden können. Schmuck an Händen und Unterarmen darf bei hygienerelevanten Tätigkeiten nicht getragen werden.

Diese Vorgaben gelten für alle Berufsgruppen mit direktem Körperkontakt – auch Betreuungskräfte und für Mitarbeitende in der Hauswirtschaft und Küche.

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