Die Personalkosten für einen Pflegedienst sind per Definition klar. Ebenso die Sachkosten. Doch auch die Overheadkosten müssen Sie beziffern. Denn diese sind ebenso Verhandlungsmasse für Vergütungsverhandlungen.
Overheadkosten umfassen alle Ausgaben für Funktionen, die keinen direkten Kundenkontakt haben oder keine abrechenbaren Pflegeleistungen erbringen. Dazu zählen beispielsweise:
- die Kosten für Geschäftsführer (GmbH, UG) bzw. Privatentnahmen für Gesellschafter/Inhaber (GbR, Einzelunternehmer)
- die Kosten für PDL, stellvertretende PDL
- die Kosten für Stabstellen wie Qualitätsund Datenschutzbeauftragte
- Verwaltungskosten für nicht pflegerisches Personal
Im ambulanten Pflegedienst spricht man grob von 80 % Personalkosten sowie jeweils 10 % Sachund Overheadkosten. Hierbei ist zu beachten, dass kleinere Dienste in der Regel prozentual höhere Overheadkosten haben. Der Grund liegt auf der Hand:
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