Ein Arbeitszeugnis ist weit mehr als eine formale Pflicht. Es ist die rechtlich verbindliche Beurteilung eines gesamten Arbeitsverhältnisses. Gerade im sensiblen Pflegebereich kommt es auf Sorgfalt und formale Korrektheit an. Doch was genau ist vorgeschrieben, was erlaubt – und welche Details sind besser zu vermeiden? Die folgenden 7 häufigen Fragen geben Ihnen als Personalverantwortliche eine klare juristische Orientierung.
Dürfen Geburtsdatum und -ort genannt werden? Antwort: Nein, grundsätzlich nicht. Angaben zu Geburtsdatum oder ort sind für das Zeugnis nicht erforderlich und können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, weil sie Rückschlüsse auf Alter oder Herkunft zulassen. Sie dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn der Mitarbeitende das ausdrücklich wünscht. Der Geburtsort ist stets wegzulassen.
Darf der Geburtsname (früherer Name) angegeben werden?
Antwort: Nur auf Wunsch der betreffenden Person. Der Geburtsname darf aufgenommen werden, wenn er beispielsweise in älteren Abschlussurkunden auftaucht und die Zuordnung erleichtert. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist die Nennung ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht.
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