Fotodokumentationen können in Pflegeeinrichtungen ein wichtiges Instrument der Qualitäts- und Beweissicherung sein. Gleichzeitig sind sie rechtlich hochsensibel. Unzulässige Fotoaufnahmen können datenschutzrechtliche und haftungsrechtliche Folgen haben. Etablieren Sie daher in Ihrer Einrichtung / Ihrem Pflegedienst rechtssichere Regeln für die Fotodokumentation.
Definieren Sie klar, wann eine Fotodokumentation möglich ist
Fotos werden in der Pflege häufig zur Dokumentation von Wunden oder Hautveränderungen genutzt. Insbesondere in Haftungsfällen, etwa bei Dekubitus, spielen sie eine wichtige Rolle. Gerichte erkennen Fotos als Beweismittel an, prüfen jedoch streng, ob sie rechtmäßig erstellt wurden. Fehler führen häufig dazu, dass Fotos nicht verwertbar sind.
Beachten Sie die datenschutzrechtlichen Vorgaben
Fotografien von Pflegebedürftigen sind personenbezogene Gesundheitsdaten und unterliegen besonderen Schutzanforderungen. Eine Fotodokumentation ist nur zulässig, wenn sie pflegerisch erforderlich ist und eine wirksame Einwilligung der Betroffenen bzw. dessen Vertreters vorliegt. Zudem gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Es dürfen nur die für den im Vorfeld definierten Zweck notwendigen Bildausschnitte erstellt werden. Übersichtsaufnahmen oder Serienfotos ohne medizinische Notwendigkeit sind unzulässig. Schulen Sie Ihr Team, worauf bei der Erstellung von Fotodokumentationen zu achten ist.
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