Fristlose Kündigungen gehören zu den schärfsten arbeitsrechtlichen Maßnahmen. Für Personalverantwortliche ist entscheidend, dass sie nur bei strikter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen wirksam sind. Ein aktuelles Urteil verdeutlicht, wie hoch die Hürden sind.
Der Fall
Dem Leiter eines Tierheims wurde fristlos gekündigt, weil er angeblich Daten von Vermittlungstieren gelöscht hatte. Der Arbeitgeber konnte das jedoch nicht beweisen. Denn: Mehrere Beschäftigte nutzten den gleichen Zugang zu den Daten.
Das Urteil
Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung für unwirksam. Es fehlte an einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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