Die Zeiten, in denen sich ein fristlos gekündigter Mitarbeiter erst mal zurücklehnen und in aller Ruhe gegen seine Entlassung klagen konnte, neigen sich dem Ende entgegen. Zugleich sinken die Risiken für Sie als Arbeitgeber, nach einem Gerichtsurteil für lange Zeiträume das Gehalt nachzahlen zu müssen. Diese erfreuliche Stärkung Ihrer Position ist auch einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11.12.2025 zu verdanken (Az. 5 SLa 465/25).
Der Fall: Kläger wartet wochenlang mit Jobsuche
Nachdem er fristlos entlassen wurde, klagte ein Produktionshelfer erfolgreich vor dem Arbeitsgericht. Anschließend verlangte er vom Arbeitgeber, ihm das seit der Kündigung eingestellte Gehalt nachzuzahlen. Im Streit über die Höhe dieses sogenannten Annahmeverzugslohns stellte das Gericht fest, der Kläger habe es sträflich unterlassen, sich unmittelbar (spätestens nach einer Woche) nach seinem Rauswurf nach einer neuen Stelle umzusehen.
Diese nicht erzielten anderweitigen Einkünfte seien ihm gegen seine Forderung anzurechnen. Im Ergebnis musste er hiervon erhebliche Abstriche hinnehmen.
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