Abmahnungen

Für Abmahnungen nur 14 Tage Zeit? Alles, was Sie über Fristen und Verfahren wissen müssen

In letzter Zeit erreichen unsere Redaktion oft Fragen aus Ihrem Leserkreis, die sich um die Begleitumstände einer Abmahnung, vor allem die einzuhaltenden Fristen drehen. Grund genug für uns, Ihnen einmal […]

Mark Schmolke

16.06.2025 · 3 Min Lesezeit

In letzter Zeit erreichen unsere Redaktion oft Fragen aus Ihrem Leserkreis, die sich um die Begleitumstände einer Abmahnung, vor allem die einzuhaltenden Fristen drehen. Grund genug für uns, Ihnen einmal alles Wichtige rund um den zeitlichen Ablauf bei Abmahnungen – an Ihren Fragen orientiert – darzustellen:

„Habe ich nach einem Vorfall wirklich nur 14 Tage für die Abmahnung Zeit?“

Nein, das ist ein populärer Irrtum, dass nach einem abmahnungswürdigen Ereignis die Uhr zu laufen beginnt. Im Klartext: Sie müssen keine Frist einhalten und können durchaus auch ein Verhalten abmahnen, das mehrere Wochen oder gar Monate zurückliegt. Eine Bedingung ist jedoch: Sie sollten den Vorfall noch nicht anderweitig mit Sanktionen, etwa einer Ermahnung, belegt haben.

„Muss ich den Arbeitnehmer vorher anhören?“

Grundsätzlich nein. Es kann jedoch geboten sein, durch eine Befragung des Mitarbeiters Licht in einen unklaren Sachverhalt zu bringen. Bedenken Sie: Wenn er gegen die Abmahnung klagt, müssen Sie ihre Berechtigung vor Gericht darlegen. Dazu sollten Sie wissen, was er tatsächlich wann getan – oder unterlassen hat. Den Aufbau einer Abmahnung können Sie mit der oben stehenden Checkliste überprüfen:

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