RECHT & GESETZ

FÜR DIESE AUFGABEN SIND SIE ALS PDL WIRKLICH VERANTWORTLICH

Wenn Sie an Ihren Alltag denken, werden Sie manchmal vielleicht den Eindruck haben, dass Sie als PDL scheinbar für alle und alles in Ihrer Einrichtung verantwortlich sind. Formal gesehen ist […]

Marcel Faißt

13.02.2025 · 4 Min Lesezeit

Wenn Sie an Ihren Alltag denken, werden Sie manchmal vielleicht den Eindruck haben, dass Sie als PDL scheinbar für alle und alles in Ihrer Einrichtung verantwortlich sind. Formal gesehen ist dem aber nicht so.

Aus diesem Grund ist es auch immer wieder wichtig, dass Sie sich selbst darüber im Klaren sind, was formal betrachtet Ihre Aufgaben sind und wofür Sie de facto auch die Verantwortung tragen. Die rechtliche Quelle, in der die konkreten Aufgaben einer PDL beschrieben sind, sind die „Maßstäbe und Grundsätze der Qualitätssicherung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen“ – kurz „MuGs“. In den MuGs ist nicht mal von der Pflegedienstleitung die Rede, sondern stets von der Verantwortlichen Pflegefachkraft. Diese spezielle Begrifflichkeit unterstreicht bereits, wofür Sie in dieser Funktion die Verantwortung tragen. Und zwar sind Sie als PDL – also als Verantwortliche Pflegefachkraft – grundsätzlich für folgende 6 Aufgabenbereiche verantwortlich:

  1. Die Anwendung von Qualitätsmaßstäben im Pflegebereich
  2. Die Umsetzung des Pflegekonzepts
  3. Die Planung, Durchführung und Evaluation und ggf. Anpassung der Pflege
  4. Die fachgerechte Führung der Pflegedokumentation
  5. Die an den Pflegebedarf orientierte Dienstplanung der Pflegekräfte
  6. Die regelmäßige Durchführung der Dienstbesprechungen innerhalb des Pflegebereichs

Ferner sind Sie als PDL dafür verantwortlich, dass die genannten Aufgaben auf der Basis von grundsätzlichen Qualitätszielen umgesetzt werden, die in der Übersicht auf dieser Seite nebenstehend aufgeführt sind.

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