Um Medizinprodukte richtig aufzubereiten, müssen Sie wissen, welche Gefahren von ihnen ausgehen können. Dazu führen Sie als Verantwortlicher für die Medizinprodukte (Medizinproduktebeauftragter, Sterilgutassistent) eine Risikobewertung und Einstufung aller aufzubereitenden Medizinprodukte in Ihrer Praxis durch und dokumentieren diese entsprechend. Mit der nachfolgenden Übersichtstabelle fällt Ihnen die rechtssichere Festlegung ganz leicht.
Berücksichtigen Sie bei der Einstufung der aufbereitbaren Medizinprodukte die Zuordnung in die richtige Risikogruppe anhand folgender Kriterien:
- konstruktive, materialtechnische und funktionelle Eigenschaften
- die Angaben des Herstellers
- die Art der vorangegangenen und der nachfolgenden Anwendung
Medizinprodukte sind nach der KRINKO am RKI in verschiedene Risikogruppen eingeteilt. Für die korrekte Einstufung, die Festlegung der Art und die Durchführung der Aufbereitung ist der Betreiber verantwortlich (Medizinproduktegesetz (MPG), Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV); siehe auch DIN EN ISO 17664). Dabei muss er die Herstellerangaben berücksichtigen.