Fuhrpark-Prüfung

Fuhrpark-Prüfung: Diese 3 Pflichten werden am häufigsten in den Tagespflegen vernachlässigt

„Wir haben doch bloß den einen Bus, was soll uns da schon passieren.“ Diesen Satz höre ich häufiger aus dem Mund einer Tagespflegeleitung. Meine Antwort: 5.000 € Bußgeld sind da […]

Mark Schmolke

17.03.2025 · 3 Min Lesezeit

„Wir haben doch bloß den einen Bus, was soll uns da schon passieren.“ Diesen Satz höre ich häufiger aus dem Mund einer Tagespflegeleitung. Meine Antwort: 5.000 € Bußgeld sind da problemlos möglich, wenn entscheidende Vorschriften zur Unfallverhütung nicht eingehalten werden.

Hintergrund UVV

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind auch in Ihrem Fuhrpark relevant – insbesondere die DGUV Vorschrift 70 (ehemals BGV d29), die sich mit Fahrzeugen befasst. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung achten die Berufsgenossenschaften bei einem Unfall natürlich darauf, ob dieser auf eine Verletzung oder Nichteinhaltung der UVV-relevanten Vorschriften zurückzuführen ist. Ist dies der Fall, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern auch, dass die Berufsgenossenschaft ihre Leistung verweigert.

Es gelten 3 besondere Pflichten

Als Leitung einer Tagespflege mit eigenem Fuhrpark sollten Sie deshalb mit den folgenden 3 Pflichten vertraut sein und deren Durchführung sicherstellen:

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