EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Geben Sie Erstattungsablehnungen keine Chance

Mit Sicherheit werden Abdingungen (Honorarabweichungsvereinbarung gemäß § 6) bis auf Weiteres die Ausnahme bleiben. Aber über den Schwellenwert zu steigern, sicher nicht. Doch Ihre Erfahrungen damit sind eher schlecht: Denn […]

Renate Tief

24.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Mit Sicherheit werden Abdingungen (Honorarabweichungsvereinbarung gemäß § 6) bis auf Weiteres die Ausnahme bleiben. Aber über den Schwellenwert zu steigern, sicher nicht. Doch Ihre Erfahrungen damit sind eher schlecht: Denn regelmäßig flattern Ihnen Erstattungsablehnungen ins Haus, weil Sie den sogenannten Schwellenwert angeblich unberechtigterweise überschritten haben. Fakt ist: Die Gebührenordnung für Ärzte erlaubt Ihnen eine Überschreitung des Schwellenwertes (2,3-fach bzw. 1,8-fach), wenn Sie hierfür eine nachvollziehbare Begründung angeben. Handeln Sie also nach dem Motto: Vorbeugen ist besser als heilen. Geben Sie immer die richtige – auf Ihren Patienten zugeschnittene – Begründung an! So vermeiden Sie unnötigen Ärger mit den Versicherungen. Wir helfen Ihnen mit der folgenden Auflistung.

  1. Begründungen für Diagnostik/Behandlung
    • Abwehrhaltung des Säuglings/Kleinkindes (auch ggf. bei dementen Patienten, alkoholisierten Patienten etc.)
    • inkooperativer Patient
    • Unruhe des Patienten
    • Adipositas
    • atypische Gewebsstruktur
    • Polytraumatisierung
    • Kreislauflabilität
    • Kreislaufzwischenfall
    • Schockzustand
    • Zustand nach Thrombose
    • schwierige Venenverhältnisse
    • insuffiziente Atmung
    • Risikofaktoren bei akuten Komplikationen
    • Risikofaktoren bei akuten Schmerzen
    • vermehrter Zeitaufwand durch Blutstillung nach Biopsie, Art der Komplikation auch im Operationsbericht angeben
    • Komplikationen bei einer Operation, Art der Komplikation auch im Operationsbericht angeben
    • erschwertes Vorgehen während einer Operation (genaue Angaben, z. B. enge Gelenkverhältnisse etc.); genaue Angaben auch im OP-Bericht festhalten!
    • erhebliche Spastik bei der UntersuchungZ. n. i.v./i.a.-Langzeitbehandlung
    • überlagernde Begleiterkrankungen (die verschiedenen Behandlungen angeben)
    • Abgrenzung gegenüber anderen Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik (Erkrankungen angeben!)
    • schwierige Interpretation des Befundes (Angabe des Grundes, warum die Interpretation schwierig ist)
    • schwierige Diagnostik wegen atypischer Lokalisation des Krankheitsherds (genaue Angaben!)
    • Atypie von Anamnese/Befund (genaue Angaben!)
    • Kontrastmittelunverträglichkeit (Angabe des Kontrastmittels!)
    • aufwendige Untersuchungen mit Spezialverfahren oder besonderem technischen Gerät (genaue Angaben!)
    • Untersuchung mehrerer Organe (genaue Angabe der verschiedenen Organe!)
  2. Begründungen für Therapie
    • Interferenzwirkung mit anderen Medikamenten
    • präoperative Problematik der Differenzial- und Ausschlussdiagnose mit Beachtung von Zusatz- und Zweitdiagnosen
    • Abgrenzung bei ergänzender Anamnese
    • Infektionsausdehnung (genaue Angaben!)
    • operativ bedingte Veränderung (genaue Angaben!)
    • aufwendige intraarterielle Therapiehäufig wechselndes Beschwerdebild mit unterschiedlichen Reaktionen auf die jeweilige Therapie (genaue Angaben)
    • notwendige langsame Injektion, z. B. Chemotherapeutika, Kalzium u. a. (Angabe der Art der Injektion und des genauen Medikaments, evtl. auch den Grund, warum sehr langsam injiziert werden muss!)
    • schwierige Neueinstellung des Diabetes (genaue Angaben der Schwierigkeit!)
    • aufwendige und/oder schwierige Probenvorbereitung (genaue Angaben!)
  3. Begründungen für Verständigungsschwierigkeiten
    • Einschränkung der verbalen Kommunikationsmöglichkeit
    • zerebrale Funktionsstörungen
    • Landessprache des Patienten (keine oder nur schlechte Deutschkenntnisse; genaue Angabe!)

Meine Empfehlung:

Legen Sie anhand dieser Auflistung eine individuell auf Ihre Praxis zugeschnittene „Begründungsliste“ an. Ergänzen Sie diese Liste um Ihre eigenen Erklärungen. Diese Liste unterstützt Sie oder Ihre Mitarbeiter dabei, Ihre Privatliquidationen zu erstellen.