THEMENHEFT: Update Arbeitsrecht 2025

Gehaltsverhandlung: Diese Freiheiten können Sie nutzen

Bei vielen Pflegeanbietern wird die Höhe der Gehälter seit 2022 durch die Regelungen zur Tariftreue bestimmt. Aber sie gelten nur für Pflegemitarbeiter, was Ihnen Freiheiten für alle übrigen Kräfte lässt […]

Arnd von Boehmer

02.06.2025 · 5 Min Lesezeit

Bei vielen Pflegeanbietern wird die Höhe der Gehälter seit 2022 durch die Regelungen zur Tariftreue bestimmt. Aber sie gelten nur für Pflegemitarbeiter, was Ihnen Freiheiten für alle übrigen Kräfte lässt – sofern Sie nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Jedoch stellt sich auch dann bei manchen Neueinstellungen die Frage, ob Sie davon abweichen können. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, unter denen sich Ihre Gehaltsstrategie bewegen kann.

Ohne Vereinbarung: „übliche Vergütung“

Kaum bekannt ist, dass Sie als Arbeitgeber sogar ganz auf eine Vereinbarung zum Gehalt verzichten können. Doch dann übernimmt das BGB das für Sie:

§ 612 regelt, dass in solchen (exotischen) Fällen die „übliche Vergütung“ als vereinbart gilt. Sie werden hier sofort erkennen, dass dieser Begriff sehr dehnbar ist – und aus guten Gründen auf diese „Freiheit“ verzichten.

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