In Ausgabe 5/2026 von „Pflege-Vorsprung“ hatten wir über die Vorzüge eines Poolfahrzeugs zur privaten Nutzung berichtet. Heute kümmern wir uns um die Versteuerung Ihrer betrieblichen Wohltat.
Wenn Ihre Mitarbeiter das Poolfahrzeug privat nutzen, entsteht ein sogenannter geldwerter Vorteil. Als typische Privatnutzung gelten z. B. diese Fahrten:
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Einkaufsfahrten
- Fahrten zu Verwandten und Freunden
- Fahrten zu kulturellen Veranstaltungen
- Fahrten ins Restaurant oder Mittagsheimfahrten
- Urlaubsfahrten
So ermitteln Sie den geldwerten Vorteil
1. Nutzung der pauschalierten 1%-Regel
Der pauschale Nutzungswert richtet sich nach dem Bruttolistenpreis des Fahrzeuges. Bei einem Bruttolistenpreis von 40.000 € sind 1 % = 400 € im Monat. Nun nehmen wir an, dass 4 Mitarbeiter das Fahrzeug nutzen. Diese 400 € werden nun durch 4 geteilt. Pro Mitarbeiter entsteht ein geldwerter Vorteil von 100,00 € im Monat.
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und