Die einen schwören auf sie als Allheilmittel zur Begrenzung des Krankenstandes. Die anderen halten sie für eine Spaltaxt innerhalb der Belegschaft. Bei der Frage nach einer Gesundheits- oder Anwesenheitsprämie stehen sich die Positionen vieler Leitungskräfte in der Pflege unversöhnlich gegenüber. Dennoch taucht dieses personalwirtschaftliche Instrument mit schöner Regelmäßigkeit auch in Fachmagazinen auf – und wird auch in vielen Pflegebetrieben diskutiert. Was steckt also dahinter?
Die Idee: Geldanreize verbessern die Präsenz
Das Konzept der Prämie ist eher schlicht: Wer als Arbeitnehmer pro Monat (oder Jahr) wenige oder keine Krankheitstage hat, bekommt zusätzlich zum regulären Gehalt eine Bonuszahlung. Das ist grundsätzlich zulässig. Eine solche Regelung kann in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder auch in den Arbeitsverträgen (auch: späteren Zusatzvereinbarungen) verankert werden.
Die Höhe der Prämie ist unbegrenzt
Bei der Ausgestaltung eines solchen Belohnungssystems haben Sie als Arbeitgeber große Freiheiten: Sie können den Betrachtungszeitraum (z. B. Monat oder Jahr) ebenso frei bestimmen wie die maximale Höhe der Prämie. Sie muss allerdings voll versteuert werden und unterliegt allen Abzügen der Sozialversicherung. Deswegen gibt es keinen Anreiz, sie besonders hoch anzusetzen, um – etwa wie bei den abgabenfreien Zeitzuschlägen – Ihren Kräften einen Brutto-Netto-Vorteil zukommen zu lassen.
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