EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

Gewalttätiger Patient:

Das ist zu tun, wenn Sie ihn nicht beruhigen können Ihre Praxis ist keine Akuteinrichtung für medizinische Notfälle. Sie dürfen daher von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und solche Patienten abweisen, […]

Renate Tief

31.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Das ist zu tun, wenn Sie ihn nicht beruhigen können

Ihre Praxis ist keine Akuteinrichtung für medizinische Notfälle. Sie dürfen daher von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und solche Patienten abweisen, die z. B. unter Alkohol oder Drogen stehen und durch aggressives Verhalten auffallen − notfalls auch mithilfe der Polizei.

Ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gebietet es, dass Sie Ihre Mitarbeiter vor Aggression und Gewalt schützen. Diese Pflicht steht über dem Recht der Patienten auf eine ärztliche Behandlung.

Bei medizinischen Notfällen können Sie die Patienten an die Notaufnahme eines Krankenhauses verweisen.