In der Präambel und in den Leistungsinhalten der EBM-Ziffern 03360 und 03362 ist genau festgelegt, wann Sie Ihre geriatrische hausärztliche Versorgung abrechnen dürfen. Sie benötigen im hausärztlichen Bereich keine besondere Qualifikation, um die Geriatriepauschalen abzurechnen. Aber Ihre Patienten müssen einen geriatrischen Versorgungsbedarf nachweisen (gemäß der Präambel zum Abschnitt 3.2.49). Wir erläutern Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie die EBM-Ziffern 03360 und 03362 abrechnen dürfen.
1. EBM-Ziffern 03360 und 03362 bei Vorliegen dieser altersabhängigen Kriterien abrechenbar
Alle Ihre Patienten, die das 70. Lebensjahr vollendet haben und bei denen
- eine geriatrietypische Morbidität