In den letzten Jahren haben die meisten Ärzte die Scheu vor der Verordnung von Betäubungsmitteln (BTM) verloren. Der Grundsatz in der Behandlung unserer Pflegekunden lautet heute: Niemand muss und sollte mehr Schmerzen haben. Als Pflegefachkraft gehört es zu Ihren Aufgaben, potenzielle Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern.
Erinnern Sie sich auch noch an Zeiten, als Ärzte sich weigerten, BTM zu verordnen, aus Angst, dass der betreffende Pflegebedürftige dann süchtig werden könnte? Vor 10–15 Jahren war das noch gang und gäbe. Zum Glück hat sich hier einiges bewegt und es sieht heute anders aus.
Unsere zu Pflegenden, die unter starken akuten oder chronischen Schmerzen leiden, bekommen bei Bedarf Opioide verordnet, wenn wir nachweisen können, dass nicht medikamentöse Maßnahmen und andere Medikamente nicht adäquat wirken.
Augenmerk auf Nebenwirkungen Ist es dann so weit, dass einer Ihrer Pflegekunden ein BTM angeordnet bekommt, ist es Ihre Aufgabe, die potenziellen Nebenwirkungen im Blick zu haben. Mit einem zielgerichteten Nebenwirkungsmanagement wollen Sie unerwünschte Begleitsymptome prophylaktisch behandeln, beseitigen oder zumindest verringern.
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