Frage: Ich habe mich mit einer Pflegekraft auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Sie soll unter anderem eine Abfindung in Höhe von 12.000 € erhalten. Diese Abfindung haben wir ihr vereinbarungsgemäß ausgezahlt. Dabei wurden natürlich die anfallenden Steuern und Abgaben abgeführt. Daher ist von der Abfindung nur etwas mehr als die Hälfte übrig geblieben. Jetzt hat die ehemalige Mitarbeiterin sich beschwert und verlangt die Differenz zu den 12.000 € ausgezahlt. Sie meint, die Abfindung sei als Nettobetrag zu verstehen gewesen, sonst hätte sie sich nicht darauf eingelassen. Im Aufhebungsvertrag gibt es keine Regelung. Wie ist da die Rechtslage?
Judith Barth: Das ist tatsächlich schwierig, wenn es keine eindeutige Regelung im Aufhebungsvertrag gibt. Da diese offensichtlich fehlt, steuern Sie wohl auf einen arbeitsgerichtlichen Prozess zu, in dem geklärt wird, wie der Vertrag insgesamt zu verstehen und ob sich aus den anderen Vereinbarungen und dem Kontext schließen lässt, dass die hier vereinbarte Abfindung als Bruttobetrag zu interpretieren ist. In der Regel ist zwar davon auszugehen, dass es sich bei Abfindungen in Aufhebungsverträgen um Bruttobeträge handelt. Es kommt aber letztlich immer auf den Einzelfall an. Sie können im Moment nur die Zahlung des Differenzbetrags verweigern und abwarten, ob die ehemalige Mitarbeiterin tatsächlich klagt.
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