LESERFRAGEN

„Gilt jetzt die 8-Roder die 10-R-Regel?“

Frage: „Gestern habe ich einer meiner Auszubildenden etwas zum Umgang mit Medikamenten erklärt. Als ich ihr die 8-R-Regel vorstellen wollte, meinte sie zu mir, sie hätte in der Schule eine […]

Nicole Ott

12.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Gestern habe ich einer meiner Auszubildenden etwas zum Umgang mit Medikamenten erklärt. Als ich ihr die 8-R-Regel vorstellen wollte, meinte sie zu mir, sie hätte in der Schule eine 10-R-Regel gelernt. Kann das stimmen und was wären denn dann die 2 zusätzlichen Rs?“ (Ernesto L. aus Baden-Baden)

Antwort: Ihre Auszubildende hat recht. Vor einiger Zeit wurde die früher gültige 8-R-Regel um 2 weitere Punkte erweitert. Diese sind:

  • Richtige Dokumentation: Dazu gehören die Dokumentation jeder Verabreichung von Medikamenten, der Nachweis der Anordnung, die Dokumentation auch einer Verweigerung der Einnahme, Dosierung, Häufigkeit, tageszeitliche Zuordnung, Applikationsort, ggf. Name des Generikums und das Handzeichen der Pflegefachkraft.
  • Richtiges Risikomanagement: Dazu zählt die Beachtung von Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Allergien sowie die Möglichkeit der Polypharmazie, die unbeabsichtigte Gabe/Einnahme eines falschen Medikaments sowie die Gefahr von Über-/Unterdosierungen.

Die 10-R-Regel beinhaltet damit:

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