Minijobber sichern in vielen Pflegeeinrichtungen Wochenenddienste, springen bei Krankheitsausfällen ein oder unterstützen in Betreuung und Hauswirtschaft. Ab 1. Januar 2027 steigt der pauschale Krankenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers. Zusammen mit der höheren Minijob-Grenze kann das Ihre Personalkosten spürbar erhöhen.
Der Fall: Mehr Kosten bei gleichem Einsatz
Eine stationäre Einrichtung beschäftigt 10 gesetzlich krankenversicherte Minijobber. Sie verdienen jeweils bis zur zulässigen Grenze. Bei der Budgetplanung für 2027 stellt die Leitung fest: Selbst bei gleicher Arbeitszeit steigen die Abgaben. Wird auch die neue Verdienstgrenze ausgeschöpft, fällt der Kostensprung noch höher aus.
Das gilt ab 1. Januar 2027
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 beschlossen.
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