Viele Pflegeeinrichtungen werden heutzutage in der Rechtsform einer (gemeinnützigen) (g)GmbH betrieben. Doch was bedeutet diese Rechtsform eigentlich genau? Und wo ist der Unterschied zum Einzelunternehmen oder gar der Unternehmergesellschaft (UG)? Als Heimleiter sollten Sie diese Unterschiede zumindest in groben Zügen kennen. Das hilft Ihnen, nachdrücklich zu verstehen, weshalb Ihr Träger sich in der einen oder anderen risikobehafteten Unternehmensentscheidung genau so und nicht anders verhält.
Die nachfolgend dargestellten Rechtsformen sind typisch für stationäre Pflegeeinrichtungen:
Einzelunternehmen: schnell gegründet, volle Haftung
Die einfachste Form der Unternehmensgründung ist das sogenannte Einzelunternehmen. Das geht weitgehend frei von Bürokratie und schnell und der Firmengründer bleibt sein eigener Chef. Auch im weiteren Betrieb hat diese Rechtsform viele Vorteile. Die wichtigsten sind:
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