Anfang September 2024 wurde bekannt, dass der nächste Schritt für die Novelle erfolgt ist: Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben sich sowohl auf ein neues System als auch auf eine Preisliste geeinigt. Damit kam nach längerer Verzögerung wieder Hoffnung auf eine baldige GOÄ-Novellierung auf. Doch am 10.10.2024 gab die BÄK bekannt, dass sie erst in einem sogenannten Clearingverfahren alle beteiligten ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu gemeinsamen Gesprächen einladen wird, um das weitere Vorgehen – mit Blick auf den Ärztetag im Mai 2025 in Leipzig – zu besprechen. Also doch wieder erst Warteschleife. Trotzdem interessiert, welche voraussichtlichen Änderungen zu erwarten sind? Wir haben das Wichtigste zusammengefasst.
Das enthält der Entwurf der neuen GOÄ
- alle aktuellen medizinischen Leistungen
- die normative Bewertung sowie die Bepreisung der Leistungen
- über 5.550 Leistungsziffern: Viele bisher nur analog abrechen- bare Leistungen wurden mit aufgenommen sowie zusätzliche neue Leistungen, darunter auch nicht PKV-erstattungsfähige Leistungen wie Facelifts mit kosmetischer Indikation.
Es wurden
- eine ausführliche Legendierung jeder Leistung und
- für alle Leistungen eine betriebswirtschaftliche Kalkulation vorgenommen.