EBM & GOÄ richtig abgerechnet.

GOÄ Novellierung – was bringt sie uns?

Am 29.05.2025 haben die Delegierten mit großer Mehrheit dem Entwurf der neuen GOÄ zugestimmt und ihn der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bringt […]

Renate Tief

31.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Am 29.05.2025 haben die Delegierten mit großer Mehrheit dem Entwurf der neuen GOÄ zugestimmt und ihn der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken übergeben. Die geplante neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bringt einige wesentliche Änderungen mit sich: z. B. die Aktualisierung der medizinischen Leistungen, die Abrechnung digitaler Sprechstunden, die Einschränkung der Steigerungsmöglichkeiten und die Förderung der sprechenden Medizin, also der ärztlichen Interventionen, die die Kommunikation zwischen Arzt und Patient nutzen. Die GOÄ-Novelle soll ein „lebendes System“ sein, das sich an die medizinische Entwicklung anpasst und in das neue Leistungen zeitnah aufgenommen werden. Informieren Sie sich hier über die wichtigsten Änderungen.

Aktualisierung der Leistungen

  • Die neue GOÄ soll den aktuellen Stand der Medizin abbilden und beispielsweise Abrechnungen für Videosprechstunden, E-Mail-Beratungen und andere E-Health-Leistungen ermöglichen. Auch wurden viele der bisher nur analog berechnungsfähigen Leistungen mit in den Entwurf der neuen GOÄ aufgenommen.

Änderungen bei der Berechnung von Analogleistungen

  • Der GOÄ-Entwurf regelt die Analogabrechnung wie bisher, aber mit Ergänzungen. Die Berechnung soll auf Leistungen beschränkt werden, die erstmals nach dem 01.01.2028 in Deutschland erbracht werden. Außerdem müssen Sie den Patienten vor Erbringung der Leistungen − bezogen auf die einzelne Leistung − in Textform darüber informieren, dass Sie eine Leistung erbringen, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen ist und deshalb durch eine vergleichbare Leistung berechnet wird.