Abschlussprüfung Praxisanleiter

Grundwissen Praxisanleitung: Können Sie diese Fragen beantworten? Testen Sie sich selbst!

FEHLZEITEN-REGELUNG? Ihre Auszubildende Samra fehlt öfter in der Schule und bei den praktischen Einsätzen. „Kein Problem, ich darf ja insgesamt 800 Stunden in der Ausbildung fehlen!“, entgegnet sie Ihnen, als […]

Nicole Ott

26.06.2024 · 4 Min Lesezeit
FEHLZEITEN-REGELUNG?
Ihre Auszubildende Samra fehlt öfter in der Schule und bei den praktischen Einsätzen. „Kein Problem, ich darf ja insgesamt 800 Stunden in der Ausbildung fehlen!“, entgegnet sie Ihnen, als Sie sie darauf ansprechen.

Stimmt das?
Formulieren Sie hier Ihre Antwort:

Die Lösung:

Nein, das stimmt nicht. Samras Aussage ist falsch. In der generalistischen Pflegeausbildung werden die Fehlzeiten in Theorie und Praxis getrennt berechnet. Ihre Auszubildenden dürfen in beiden Bereichen jeweils maximal 10 % aller Ausbildungsstunden fehlen, d. h.:

■ maximal 250 Stunden in der Praxis (da die Auszubildenden insgesamt 2.500 Stunden in diesem Bereich absolvieren)

■ maximal 210 Stunden in der Theorie (da die Auszubildenden insgesamt 2.100 Stunden in diesem Bereich absolvieren)

Anmerkung: Die maximal möglichen Fehlzeiten orientieren sich immer an den 10 %. Ist ein Azubi z. B. in der Praxis mehr als 2.500 Stunden eingeplant, hat er natürlich auch höhere mögliche Fehlzeiten.
ERSTGESPRÄCH?
Was sind Ihre beiden übergeordneten Ziele beim Erstgespräch?
Formulieren Sie hier Ihre Antwort:

Die Lösung:

Die individuelle Lernstandbestimmung Ihres Auszubildenden und die Planung der Praxisanleitung für den Praxiseinsatz
KONSEQUENZEN DER ZWISCHENPRÜFUNG?
„Meine Auszubildende Jenni hat in ihrer Zwischenprüfung sowohl schriftlich als auch mündlich und praktisch die Note 6 bekommen. Damit ist ja ihre Ausbildung jetzt vorbei. Toll, wir haben uns alle 1,5 Jahre für nichts bemüht!“, empört sich Ihr Praxisanleiter-Kollege Florian. Stimmt seine Aussage? Wie würden Sie ihn beraten und welche Möglichkeiten hat die Auszubildende Jenni?
Formulieren Sie hier Ihre Antwort:

Die Lösung:

Florian hat unrecht:
Nach der Zwischenprüfung ist die Ausbildung nicht vorbei. Im Gesetz steht, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung keinen Einfluss auf die Fortführung der Ausbildung hat. Natürlich würden in Jennis Fall sowohl die Schule als auch der praktische Ausbildungsträger das Gespräch mit der Auszubildenden suchen und sie zum weiteren Verlauf beraten. Eine gute Möglichkeit für Jenni: Sie kann auf Antrag bei der zuständigen Behörde die ersten 1,5 Jahre ihrer Ausbildung als Hilfskraftausbildung anerkennen lassen.
KOMPETENZEN DER GENERALISTIK?
Schaffen Sie es, alle 5 Kompetenzbereiche der Generalistik zu nennen?
Formulieren Sie hier Ihre Antwort:

Die Lösung:

I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren

II. Kommunikation und Beratung personen- und situationsorientiert gestalten

III. Intra- und interprofessionelles Handeln in unterschiedlichen systemischen Kontexten verantwortlich gestalten und mitgestalten

IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen

V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen und berufsethischen Werthaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen.

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