Patientendaten und Praxisunterlagen, die Sie nicht mehr benötigen, müssen Sie nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist vernichten. Ist der Patient nicht mehr in Ihrer Behandlung und die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen, müssen Sie alle Daten löschen – egal, ob sie auf einem (elektronischen) Datenträger gespeichert sind oder in Papierform vorliegen (Ausnahme: Eigeninteresse, z. B. bei Haftungsschäden, durchsetzen zu können). Unsere Übersicht zeigt Ihnen, wann was zu löschen ist.
Der Gesetzgeber schreibt Ihrem Chef bestimmte Mindestaufbewahrungsfristen für Patientenakten und Unterlagen vor. Erst nach deren Ablauf dürfen Sie diese Akten vernichten.
Führen Sie in Ihrem QM-Handbuch daher eine Checkliste, die alle Aufbewahrungsfristen enthält: In die Liste für ungültige Dokumente tragen Sie das Datum ein, ab dem das entsprechende Dokument vernichtet werden darf.
Die Aufbewahrungsfristen im Überblick
Prüfen Sie im Team anhand der nachfolgenden Übersicht, welche Unterlagen Sie jeweils zum Ende des Jahres vernichten dürfen.