Menschen mit Behinderung brauchen bei einer stationären Behandlung aus medizinischen Gründen mitunter eine Begleitperson an ihrer Seite. Sie können diesen Patienten dafür eine formlose Bescheinigung ausstellen oder Sie bescheinigen es auf dem Muster 2 „Verordnung von Krankenhausbehandlung“. Diese Leistung bekommen Sie vergütet. Dazu wurden schon zum 01.07.2023 eine neue Ziffer sowie eine Kostenpauschale in den EBM aufgenommen. Erfahren Sie hier, was Sie beachten müssen.
Wissenswertes über die Krankenhausbegleitungs-Richtlinie
Nur Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf eine Bescheinigung für eine Krankenhausbegleitung, sofern die medizinische Notwendigkeit gemäß der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorliegt.
Beispiele, wann eine medizinische Notwendigkeit besteht: