Leserfragen

„Gutscheine oder Geschenk auch für Minijobber?“

Frage: „Ich habe kürzlich gelesen, dass es für Gutscheine oder Geschenke an Mitarbeiter eine steuerliche Höchstgrenze von 50 € gibt. Nirgends habe ich jedoch eine Information darüber gefunden, ob diese […]

Mark Schmolke

14.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Ich habe kürzlich gelesen, dass es für Gutscheine oder Geschenke an Mitarbeiter eine steuerliche Höchstgrenze von 50 € gibt. Nirgends habe ich jedoch eine Information darüber gefunden, ob diese auch für Minijobber gilt.  Weil damit ja schnell die 538€-Grenze überschritten wäre, habe ich die konkrete Frage: Welchen Wert dürfen Präsente haben, die ich meinen geringfügig beschäftigten Mitarbeitern mache?“

Jannick O.., Inhaber einer Tagespflege in Hamburg

Antwort: Grundsätzlich gelten auch für 538 €-Kräfte, also die sogenannten Minijobber, die gleichen Werte wie bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Abgabenfrei können Sie allen Mitarbeitern Ihrer Tagespflege monatlich 50,- Euro für unterschiedliche Dinge zukommen lassen (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG). Hierzu zählen die bekanntesten Extraleistungen, wie z. B. Tankgutscheine. Aber dabei müssen Sie es nicht belassen. Sie können diese Zahlung auch für die privaten Strom- oder Gaskosten, den Friseur oder Wareneinkäufe über eine Einkaufskarte bei unterschiedlichen Unternehmen gewähren. Das ist sicherlich für alle Mitarbeiter interessant.

Achtung:

Sie dürfen nur Gutscheine herausgeben, oder gegen Beleg Kosten übernehmen. Beachten Sie bitte auch, dass die 50 € eine sogenannte harte Freigrenze ist. Schon ein Euro drüber macht dann den ganzen Lohn steuer- und sozialversicherungspflichtig.

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