LESERFRAGEN

„Haben Angehörige Anspruch auf Einsicht in die Pflegedokumentation?“

Frage: Die Tochter einer Bewohnerin verlangt, ihr die gesamte Pflegedokumentation ihrer Mutter auszuhändigen. Eine Vollmacht hat sie nicht vorgelegt. Muss ich ihr die Akte geben oder ihr Einsicht gewähren? Die […]

Judith Barth

22.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Die Tochter einer Bewohnerin verlangt, ihr die gesamte Pflegedokumentation ihrer Mutter auszuhändigen. Eine Vollmacht hat sie nicht vorgelegt. Muss ich ihr die Akte geben oder ihr Einsicht gewähren? Die Bewohnerin ist nicht mehr in der Lage, eine Vollmacht zu erteilen, und hat einen Betreuer, u. a. für Gesundheitsangelegenheiten. Die Tochter tritt aber sehr vehement auf und verlangt Einsicht in die Pflegedokumentation, um zu prüfen, ob ihre Mutter gut versorgt ist.

Judith Barth: Die Tochter der Bewohnerin hat kein Einsichtsrecht. Das Recht auf Einsicht steht dem Bewohner selbst zu (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch). Andere erhalten nur Zugang, wenn sie sich legitimieren – als (Vorsorge)Bevollmächtigte oder Betreuer mit entsprechendem Aufgabenkreis oder mit einer ausdrücklichen Einwilligung der einsichtsfähigen Bewohnerin. Ohne diese Legitimation würden Sie die Schweigepflicht (§ 203 Strafgesetzbuch) und die Datenschutz-Grundverordnung verletzen. Mein Rat: Da hier die Legitimation für die Tochter fehlt, lehnen Sie freundlich, aber bestimmt ab und verweisen Sie an den amtlich bestellten Betreuer. Dieser ist für das Wohl der Bewohnerin zuständig, an ihn muss die Tochter sich wenden, wenn sie Auskünfte über die Pflegedokumentation haben möchte.

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