Als Pflegeanbieter ist es Ihr „tägliches Brot“, qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig zu binden. Immer wichtiger wird dabei aktuell die Bereitstellung von Wohnraum – oft zu vergünstigten Konditionen. Doch hier lauern steuerliche Fallstricke: Denn sobald der Mietpreis unter bestimmten Mindestwerten liegt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Und der wirft unweigerlich die Frage auf: Wer haftet, wenn dieser Vorteil nicht korrekt versteuert wird?
Wohnung oder Unterkunft?
Ihre Risiken als Arbeitgeber hängen der Höhe nach maßgeblich davon ab, ob Sie eine Wohnung oder eine Unterkunft bereitstellen. Beide Begriffe wirken ähnlich, doch steuerlich sind sie grundverschieden. Eine Wohnung ist ein vollwertiger Wohnraum mit
- eigenem Zugang,
- zugehörigem Bad,
- eigener Küche und
- der Möglichkeit, einen eigenen Haushalt zu führen.
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