Dokumentieren Sie nach dem Strukturmodell? Dann gibt es eine gute Nachricht für Sie: „EinSTEP“, die Verantwortlichen für die Entwicklung und Umsetzung des Strukturmodells, haben eine neue „Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells“ veröffentlicht.
In den vergangenen Jahren hat das Projektbüro EinSTEP zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis gesammelt. Dabei ging es vor allem um den Umfang und die Detaillierung des Maßnahmenplans. Immer wieder tauchten Fragen auf wie z. B.: „Müssen Pflegeprodukte im Maßnahmenplan aufgeführt werden, die Wassertemperatur angegeben werden, oder ist es notwendig, den Batteriewechsel eines Hörgeräts zu beschreiben?“
Um solche Fragen zu beantworten und eine einheitliche Grundlage zwischen der Pflegeeinrichtung, dem MD oder der Heimaufsicht zu schaffen, wurde die neue Handreichung von erfahrenen Praktikern aus Pflegeeinrichtungen und Prüfdiensten entwickelt. Sie gibt konkrete Antworten auf häufige Fragen und enthält praxisnahe Beispiele, um die Umsetzung zu erleichtern. Die Handreichung soll dazu beitragen, bestehende Unsicherheiten zu beseitigen und die Pflegedokumentation klarer und praxistauglicher zu gestalten.
Für wen ist die Handreichung?
Die Handreichung richtet sich an Pflege-und Betreuungskräfte in Einrichtungen nach SGB XI sowie an Prüfinstanzen wie den MD. Sie eignet sich besonders als Grundlage für Ihre internen Kurzschulungen zum Thema „Maßnahmenplan“. Denn wenn Ihre Mitarbeiter geschult sind, können diese sicher und fundiert argumentieren, etwa während einer Qualitätsprüfung durch den MD, warum bestimmte Angaben im Maßnahmenplan weggelassen wurden. Sie finden die Handreichung auf der EinSTEP-Internetseite (ganz unten auf der Seite) zum Download: www.ein-step.de/downloads.
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