PFLEGEKUNDEN: RECHTE, AUFKLÄRUNG UND VOLLMACHTEN

Haushaltshilfe auch ohne Pflegegrad? So beraten Sie Ihre Kunden richtig

Schon seit einigen Jahren haben Ihre (potenziellen) Kunden Leistungsansprüche auf eine Haushaltshilfe – auch wenn sie nicht pflegebedürftig sind und keine Kinder im Haushalt leben. Jedoch hat sich diese gesetzliche […]

Arnd von Boehmer

18.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Schon seit einigen Jahren haben Ihre (potenziellen) Kunden Leistungsansprüche auf eine Haushaltshilfe – auch wenn sie nicht pflegebedürftig sind und keine Kinder im Haushalt leben. Jedoch hat sich diese gesetzliche Kostentragung durch die Krankenkassen bis heute kaum herumgesprochen. Solange sich das nicht ändert, bleibt eine Chance auf Umsatzausweitung für viele Pflegedienste ungenutzt. Das können Sie ab heute ändern.

In Krisen auch ohne Pflegegrad

Für Pflegedienste ist insbesondere interessant, dass Menschen während schwerer Krankheit oder nach einer Operation einen Anspruch auf Einsatz einer professionellen Hilfe haben, um den Haushalt weiterführen zu können. Die Besonderheit: Es muss weder ein Bedarf an Behandlungspflege noch ein Pflegegrad nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI vorliegen. Ob im konkreten Fall ein Anspruch gemäß § 38 Abs. 1 SGB V gegeben ist, prüft die Kasse nach folgendem Schema in 6 Schritten. Es sollte auch im Rahmen Ihrer Beratung des Kunden eine Beurteilung erlauben, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hat.

Liegt ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe vor?

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