Früher, als kleines Mädchen, habe ich den Wahltag immer als etwas ganz Besonderes empfunden. Die ganze Familie hat am Wahlsonntag in Ruhe zusammen gefrühstückt, wir haben uns schön angezogen und sind anschließend gemeinsam – „alle Mann“ – zum Wahllokal spaziert. Dort traf man Nachbarn, meine Eltern kamen ins Gespräch, und wir Kinder hatten Spaß beim Spielen. Nach dem Gang zur Urne gab es ein leckeres Mittagessen, und ab 18 Uhr saßen wir dann alle gespannt vor dem Fernseher, um die Wahlergebnisse zu verfolgen.
Bestimmt tragen auch Ihre Pflegekunden solche Erinnerungen noch in sich. Denn damals war die Briefwahl eher die Ausnahme und wurde nur genutzt, wenn man im Urlaub war. Deshalb sollten Sie sich überlegen, ob Sie Ihren Pflegekunden, sofern sie nicht von Angehörigen oder Freunden unterstützt werden, im Februar 2025 die Möglichkeit geben möchten, ihre Stimme abzugeben. Denn jede Stimme zählt – auch die Ihrer Pflegekunden.
Überlegen Sie einmal, ob Sie am Wahlsonntag organisieren können, dass Ihre Pflegekunden zum Wahllokal, z. B. im Rollstuhl, begleitet werden. Vielleicht gibt es in Ihrem Pflegeteam Mitarbeiter, die bereit sind, bei dieser besonderen Aktion mitzuhelfen. Stimmen Sie sich ab, und wenn sich ausreichend „Begleiter“ gemeldet haben, können Sie Ihre Pflegekunden informieren, wie sie diesen besonderen Service in Anspruch nehmen können.
Die Begleitung zum Wahllokal können Sie über den Entlastungsbetrag abrechnen, da sie eine wertvolle Unterstützung im Alltag darstellt. Beachten Sie aber, dass unser vorgestellter Begleitdienst nicht mit dem Auto erfolgen sollte, wenn Sie keinen Fahrdienst haben.
Sie können auch bei der Briefwahl unterstützen
Kann Ihr Pflegekunde nicht persönlich in ein Wahllokal gehen, um an der Wahl teilzunehmen, besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dabei kann beispielsweise eine Hilfsperson unterstützen, indem sie die Briefwahlunterlagen anfordert, den Stimmzettel nach den Wünschen des Pflegekunden ausfüllt und diesen in den Wahlumschlag steckt.
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