Jetzt wissen Sie, wie Sie Erlöse vergleichbar machen können. Damit Controlling aber wirklich funktioniert, müssen Sie wissen, wie teuer Sie eigentlich sind. Deshalb benötigen Sie Vollkostensätze aller Ihrer Mitarbeiter, die in der direkten Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlicher Versorgung tätig sind, also bei allen Tätigkeiten, die Sie erlöswirksam abrechnen können.
Ermitteln Sie die Vollkostensätze der Mitarbeiter möglichst monatlich. Wenn Sie auf die nachstehenden Eingabekriterien schauen, wissen Sie warum:
Personalkosten:
- Wer nach Tarif bzw. in Anlehnung an einen Tarif zahlt, kennt das: Irgendwer hat immer einen Stufensprung aufgrund der Berufserfahrung.
- Individuelle Zeitzuschläge sind zu berücksichtigen – diese sind in der Regel variabel.
- Die Kranktage spielen in Bezug auf die AAG-Rückerstattung eine Rolle (nur für die U1pflichtigen Betriebe).
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und