Frage: „Das Gesundheitsamt hat sich für kommenden Monat angekündigt und möchte eine Hygienebegehung durchführen. Ich bin noch relativ frisch im Beruf und habe erst im letzten Jahr mein Examen abgelegt – und möchte nicht verantwortlich für irgendwelche Mängel sein. Können Sie mir sagen, worauf bei einer solchen Begehung besonders geachtet wird?“
Antwort: Auf jeden Fall sollten Sie die allgemeinen Hygienevorschriften umsetzen. Das geht schon mit dem Tragen sauberer Dienstkleidung los und beinhaltet auch die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Hände. Achten Sie darauf, dass ausreichend Desinfektionsspender zur Verfügung stehen und die Pflegewagen sauber und ordnungsgemäß befüllt sind. Lebensmittel sollten grundsätzlich nicht offen aufbewahrt werden – ein häufiger Stolperstein in der Praxis. Ebenso wenig haben Speisen der Mitarbeiter etwas im Kühlschrank des Wohnbereichs zu suchen.
Apropos Kühlschrank: Auch dieser sollte im Vorfeld auf Verschmutzungen geprüft werden. Diese Aufgabe wird jedoch eher Ihren Hauswirtschaftskräften zufallen. Weitere typische „Hygienefallen“ (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) sind:
- gebrauchte Reinigungsutensilien, die in Aufenthaltsbereichen und Pflegearbeitsräumen vorgefunden werden
- geöffnete Lebensmittelverpackungen ohne Kennzeichnung einer Verbrauchsfrist
- fehlende Schutzkleidung
- fehlende Einträge in Temperaturlisten
- Schmutzwäsche, die auf Pflegewagen abgelegt wurde
- ungeschützte Aufbewahrung von Schutzkleidung auf den Pflegewagen
- verschmutzte Wandspender
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