Heiße Sommer sind in Deutschland inzwischen Normalität. Pflegebedürftige sind besonders gefährdet – und Sie als Leitung tragen die Organisationsverantwortung. Eine bundeseinheitliche Empfehlung des Qualitätsausschusses Pflege legt seit 2024 fest, was Ihre Einrichtung leisten muss.
Rechtliche Grundlage: Hitzeschutzplan ist Pflicht
Nach § 113b Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI hat der Qualitätsausschuss Pflege eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Hitzeschutz erlassen. Sie gilt für stationäre, ambulante und teilstationäre Einrichtungen. Kernforderung: Jede Einrichtung sollte einen einrichtungsindividuellen Hitzeschutzplan haben. Ein Hitzeschutzbeauftragter ist nicht vorgeschrieben – Sie legen Zuständigkeiten selbst fest. Die Verantwortung bleibt aber bei der Einrichtungs- oder Pflegedienstleitung.
3 Zeithorizonte – jetzt ist der richtige Moment
Hitzeschutz funktioniert in 3 Stufen: langfristige bauliche Maßnahmen wie Verschattung und kühle Räume, mittelfristige Vorbereitungen vor dem Sommer wie Personalschulung und Medikationscheck sowie kurzfristige Akutmaßnahmen während einer Hitzewelle. Die mittelfristigen Maßnahmen müssen Sie jetzt anstoßen – im Mai und Juni ist es dafür höchste Zeit.
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