Im letzten Jahr haben wir Sie darüber informiert, dass es zum 01.07.2024 Änderungen in Bezug auf die Verordnung häuslicher Krankenpflege (HKP) gegeben hat.
Wesentliche Änderungen:
- Neues Verordnungsformular (Muster 12): Das Formular wurde überarbeitet, um die sogenannte Blankoverordnung zu ermöglichen. Ärzte können nun angeben, ob die Pflegefachkraft die Häufigkeit und Dauer der Maßnahmen selbst festlegen soll.
- Erweiterte Kompetenzen für Pflegefachkräfte: Qualifizierte Pflegefachkräfte dürfen bei bestimmten Leistungen, wie der Wundversorgung oder Kompressionsbehandlung, nun eigenständig über die Durchführung entscheiden. Dies soll die Versorgung flexibler und effizienter gestalten.
Im Rahmen der erweiterten Versorgungsverantwortung, bekannt als „HKP-Blankoverordnung“, sind Leistungen definiert, bei denen qualifizierte Pflegefachkräfte selbst über Häufigkeit und Dauer entscheiden können. Dabei gilt weiterhin: Der Vertragsarzt entscheidet, welche Leistung verordnet wird. Die Pflegefachkraft legt dann fest, wie häufig und wie lange diese Maßnahme notwendig ist.
Testen Sie jetzt „pdl.konkret ambulant“ und profitieren Sie von einer maßgeschneiderte Unterstützung für Pflegedienstleitungen von ambulanten Pflegediensten!
Jede Ausgabe beinhaltet wertvolle Arbeitshilfen, die Sie als PDL direkt umsetzen können, handfeste und sofort verständliche Anleitungen, die ihren Praxistest erfolgreich bestanden haben, und Checklisten, mit denen Sie garantiert nichts vergessen können und immer auf der sicheren Seite sind.