Ab dem 01.01.2025 wird sich die Laufzeit für den Postversand ändern. Gemäß dem neuen Postgesetz kann die Zustellung von Briefen künftig länger dauern: 95 % der Sendungen sollen innerhalb von 3 Werktagen ankommen, 99 % spätestens am 4. Werktag.
Diese längeren Laufzeiten wirken sich unmittelbar auf Ihr Verordnungsmanagement für HKP aus. Denn die Änderung betrifft die fristgerechte Einreichung von Verordnungen, da diese nach den Vorgaben der HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) innerhalb von 4 Arbeitstagen nach Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegen müssen. Besonders bei Erstverordnungen, die zur Genehmigung rechtzeitig vorliegen müssen, erhöht sich das Risiko einer verspäteten Einreichung. Während Folgeverordnungen bei fortlaufender medizinischer Notwendigkeit auch später akzeptiert werden, gilt dies nicht für Erstverordnungen.
Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie, wenn möglich, digitale Übermittlungswege nutzen. Viele Kassen bieten die elektronische Einreichung mittlerweile an, wie z. B. die AOK, die BARMER, die Techniker Krankenkasse oder die DAK. Da die Verfügbarkeit regional variieren kann, informieren Sie sich bitte direkt bei der jeweiligen Krankenkasse oder auf deren Websites.
Ist eine digitale Übermittlung nicht möglich und soll der traditionelle Postversand weiterhin genutzt werden, sollten Sie die Verordnung vorab der Kasse ankündigen, indem Sie die Verordnung zur Kasse während deren Geschäftszeit faxen, auch wenn es vielen Kassen nicht gern sehen. In manchen Fällen akzeptieren Krankenkassen aber auch den Versand per E-Mail. Hierbei ist jedoch auf eine datenschutzkonforme Übertragung (z. B. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) zu achten. Klären Sie diese Möglichkeiten ggf. noch vor dem Jahreswechsel mit den Kassen ab.
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