Die zwar wenigen, aber dafür extrem heißen und schwülen Sommertage in diesem kurzen Sommer haben es gezeigt. Die Auswirkungen des Klimawandels und der Hitzewellen – egal, ob kurz oder lang – betreffen viele Arztpraxen, vielleicht auch Sie und Ihre Kolleginnen in Ihrer Praxis. Daraus können physische und psychische Erkrankungen resultieren. Die Konsequenzen reichen von milden Symptomen, wie starkem Schwitzen und Müdigkeit, bis hin zu Dehydrierung, Konzentrationsstörungen und in gravierenden Fällen Hitzekollaps oder Hitzschlag. Das hängt ganz davon ab, welcher Tätigkeit Sie nachgehen.
Die Verantwortung liegt bei Ihrem Chef
Der Schutz der Beschäftigten vor hitzebedingten gesundheitlichen Risiken fällt unter den Arbeitsschutz, weshalb die Verantwortung bei Ihrem Chef liegt.
Unter Einbeziehung Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihres Betriebsarztes wird eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchgeführt, die u. a. das Thema„Raumtemperatur“ aufgreift.