EBM & GOÄ richtig abgerechnet

Hygienezuschlag für ambulante Eingriffe: endlich da und sogar rückwirkend ab 01.01.2024

Sie und viele Ihrer Kollegen haben lange darauf gewartet und nun ist er endlich da − der Hygienezuschlag für Ihre ambulanten Operationen ist beschlossene Sache. Und das Beste: Sie können […]

25.06.2024 · 3 Min Lesezeit

Sie und viele Ihrer Kollegen haben lange darauf gewartet und nun ist er endlich da − der Hygienezuschlag für Ihre ambulanten Operationen ist beschlossene Sache. Und das Beste: Sie können ihn sogar rückwirkend geltend machen. Darauf haben sich die KBV und der GKV Anfang Mai geeinigt. Wann Sie welche Ziffer dafür ansetzen dürfen, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Wann Sie den neuen Hygienezuschlag abrechnen dürfen

Sie erhalten den Hygienezuschlag für alle Eingriffe und ambulanten Operationen, die im Abschnitt 31.2 des EBM aufgeführt sind. Auch für die Operationen aus Abschnitt 1.7.6 und 1.7.7, und zwar für die Sterilisation nach den EBM-Ziffern 01854 und 01855, und für die Abruptio nach den EBM-Ziffern 01904 und 01905 sind Zuschläge vorgesehen.

Beachten Sie diese Ausnahmen: Keine Hygienezuschläge erhalten Sie für die Kataraktoperationen, die nach den EBM-Ziffern 31350 und 31351 abgerechnet werden, sowie für alle Eingriffe und Operationen, für die im Anhang 2 kein OPS-Code vorgesehen ist.