Sobald der Betriebsrat organisiert ist, sollten Sie eine Grundlage für regelmäßige Monatsgespräche schaffen. Diese und die Betriebsversammlungen sind zentrale Formate der Zusammenarbeit.
Monatsgespräche (§ 74 Abs. 1 BetrVG)
Sie dienen dem vertrauensvollen, offenen Austausch über alle relevanten betrieblichen Themen. Es handelt sich nicht um Verhandlungen, sondern um ein Dialogformat, um Probleme früh zu erkennen und Lösungen zu entwickeln – besonders wichtig in der Pflege mit hoher Belastung und Fachkräftemangel.
Ihre Rechte im Monatsgespräch
Als Arbeitgeber bzw. ihn vertretende Leitungskraft haben Sie im Monatsgespräch die Möglichkeit,
Testen Sie jetzt „PflegeVorsprung“ und