Im Folgenden stelle ich Ihnen kurz die neue Prüfsystematik und Themen vor, die geprüft werden. Zum Jahresbeginn werden wir dann dazu ein eigenes Heft für Sie herausbringen. Die Qualitätsprüfungsrichtlinien umfassen die Prüfmodalitäten für allgemeine ambulante Dienste, die ambulante außerklinische Intensivpflege und die ambulante psychiatrische Krankenpflege.
Was für Sie nun wichtig ist
Innerhalb der dargestellten Qualitätsbereiche gibt es zu jedem Teilaspekt eine sogenannte Qualitätsaussage, welche die Zielsetzung darstellt, z. B. „eine bedarfsgerechte, den individuellen Vereinbarungen entsprechende Unterstützung im Bereich der Mobilität“. Die Prüfer sind angehalten, jeweils zunächst Informationen zu erfassen zu dem Aspekt und dann gestützt durch Leitfragen ihre Bewertung in der auf Seite 1 dargestellten A-/B-/C-Kategorie zu treffen. Erläuterungen zu den Leitfragen, was genau zu beurteilen ist, und konkrete Hinweise zur Bewertung ergänzen das Kapitel zum jeweiligen Qualitätsaspekt. Für Sie kann es jetzt hilfreich sein:
- Pflegevisiten anhand der neuen Bewertungsbögen durchzuführen. Gehen Sie doch einmal mit der Brille der Prüfer vor und sehen sich Ihre Pflegekunden an.
- Machen Sie sich insgesamt nach und nach mit den QPR gut vertraut. Nehmen Sie sich in kleinen Häppchen die einzelnen Qualitätsbereiche vor. Bereiten Sie die Inhalte für Ihre Mitarbeitenden auf.
- Eines stellen die QPR eindeutig klar: Maßnahmen, die nicht Teil Ihres Auftrages sind, müssen Sie auch nicht in der Maßnahmenplanung aufführen (Seite 36). Schauen Sie doch in Ihren Pflegevisiten und Fallbesprechungen einmal hin, ob Sie vielleicht an der einen oder anderen Stelle entbürokratisieren können.
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Die professionelle Praxishilfe erleichtert die Einführung, Umsetzung und Überwachung der neuen Qualitätsstandards in der Altenpflege, damit Sie dort Leistung zeigen, wo der MD sein Augenmerk hat.