Impfungen für Ihre Privatpatienten und Impfungen, die Ihre Kassenpatienten selbst bezahlen müssen, rechnen Sie auf der Grundlage der GOÄ ab. Alle Impfungen, die in der STIKO-Empfehlung aufgeführt sind, können Sie zulasten der gesetzlichen Kassen abrechnen. Dieses Honorar wird Ihnen extrabudgetär ausbezahlt.
So rechnen Sie bei Ihren Kassenpatienten ab
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V die Dokumentationsschlüssel in der Anlage vorgegeben. Anhand dieses Dokumentationsschlüssels legen die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungsziffern fest.
Regional haben die KVen zum Teil weitere Ziffern bzw. Kennzeichnungsbuchstaben vorgegeben, die beachtet werden müssen. Die Landes-KVen legen die Höhe der Honorare per Vertrag mit den GKVen fest. Deshalb bestehen regional unterschiedliche Honorare, aber dennoch handelt es sich um eine extrabudgetäre Leistung wie bei allen Vorsorgeleistungen.