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In 4 Schritten implementieren Sie einen wirksamen Prozess, um rechtssicher zu arbeiten

In vielen Audits und Begehungen hat sich bei mir in meiner QM-Praxis folgender Eindruck verfestigt: Die meisten Einrichtungen haben gar nicht klar geregelt, wie Gesetze und aktuelle Verordnungen ermittelt werden, […]

Sandra Herrgesell

14.07.2025 · 3 Min Lesezeit

In vielen Audits und Begehungen hat sich bei mir in meiner QM-Praxis folgender Eindruck verfestigt: Die meisten Einrichtungen haben gar nicht klar geregelt, wie Gesetze und aktuelle Verordnungen ermittelt werden, wer dann über erforderliche Maßnahmen entscheidet und wie diese auch in puncto Wirksamkeit bewertet werden. Es gelingt uns in der Pflege oft vor allem, die abrechnungsrelevanten Gesetze im Blick zu behalten, also das SGB XI und das SGB V. Vieles von dem, was sonst so an neuen Gesetzen relevant ist, wird erst zeitverzögert erkannt und umgesetzt. Damit Ihnen das nicht passiert, ist ein geregelter Prozess hilfreich.

1. Legen Sie Zuständigkeiten, Verantwortung und Kommunikationswege fest.

Kein Geschäftsführer und keine PDL können alle Gesetze und Verordnungen allein im Blick haben. Daher ist es sinnvoll, betriebliche Beauftragte zu benennen, die beratend tätig sind und Bescheid geben, wenn sich ein Gesetz geändert hat. Die Verantwortungen hierfür legen Sie idealerweise schriftlich fest, beispielsweise in Stellenbeschreibungen und Verträgen, z. B. mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Einige Beispiele für diese Beauftragungen:

  • Qualitätsbeauftragte: SGB XI, SGB V
  • Praxisanleiter: Pflegeberufegesetz
  • Hygienebeauftragte: Infektionsschutzgesetz
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit: Arbeitsschutzgesetz und mit geltende Verordnungen

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